Schreuders Sport Bedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Schreuders Sport International B.V. in Leerdam


Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erhalten folgende Begriffe die nachstehend definierte Bedeutung:

Verkäufer Schreuders Sport International B.V;
Käufer die andere Vertragspartei im Sinne von Artikel 2.1 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen;
Werktage alle Kalendertage, mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die von den Behörden zu gesetzlichen Feiertagen erklärt wurden oder werden, und dem Tag, an dem der Geburtstag des Königs offiziell gefeiert wird;
Vertrag jeder Vertrag für die Lieferung von Waren, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt, jede Ergänzung dazu und/oder Änderung daran sowie alle Rechtsgeschäfte/Handlungen zur Vorbereitung (u.a. Angebote des Verkäufers und Anfragen des Käufers) und zur Ausführung eines solchen Vertrags;
Beträge alle Beträge und/oder Preise verstehen sich netto, in Euro und zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht anders erwähnt;
CPT (Carriage Paid To, Incoterms 2010) Der Verkäufer zahlt den Preis für den Transport der gekauften Waren an den vom Käufer zu benennenden Bestimmungsort (eine einzige, zentrale Adresse). Nachdem die Waren dem (erstmaligen) Frachtführer übergeben wurden, trägt der Käufer das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Waren sowie der zusätzlichen Kosten, die infolge derartiger Ereignisse entstehen;
FCA (Free Carrier, Incoterms 2010) Der Käufer bezahlt den Preis für den Transport der gekauften Waren vom Geschäftssitz des Verkäufers an den vom Käufer gewünschten Bestimmungsort. Der Verkäufer ist lediglich dazu verpflichtet, dem Spediteur oder einer anderen, vom Käufer benannten Person die Güter an seinem Geschäftssitz zu übergeben;
EXW (Ex Works, Incoterms 2010) Der Käufer holt die Güter selbst und auf eigene Rechnung und für eigenes Risiko ab. Die Lieferung des Verkäufers erfolgt bei Übergabe der gekauften Sachen an den Käufer und am Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Güter in das Fahrzeug zu verladen, mit dem die Güter abgeholt werden;
Marken vom Verkäufer registrierte und/oder eingetragene Marken, die gemeinschaftlich als Marken und einzeln als Marke bezeichnet werden;
Frost wenn in den Niederlanden für einen Zeitraum von 48 Stunden eine Temperatur unter dem Gefrierpunkt (0 Grad Celsius) gemessen wird;
Winterhartwaren Produkte, zu denen u.a. (nicht abschließend) Schlittschuhe, Schlitten, Schneeschuhe, Schneeschaufeln, Eiskratzer, Antirutsch-Sohlen, usw. gehören.


Artikel 2. Anwendbarkeit und Gültigkeit
2.1
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten unter Ausschluss sonstiger Bedingungen, früher gemachter Zusagen und (mündlicher) Verträge für alle Verträge zwischen dem Käufer und dem Verkäufer sowie für alle Rechtsverhältnisse, die als Folge solcher Verträge zwischen den Parteien zustande kommen (oder kommen werden). Ferner wird davon ausgegangen, dass sich der Käufer bei eventuellen, von ihm näher mündlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder auf andere Weise erteilten Aufträgen mit der ausschließlichen Gültigkeit dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden erklärt hat.

2.2
Davon abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, oder (nicht verbindliche) gesetzliche Regeln werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Verkäufer die abweichenden Bestimmungen nicht schriftlich akzeptiert hat. Die vorbehaltlose Erfüllung eines Vertrags seitens des Verkäufers bedeutet nicht, dass der Verkäufer Bestimmungen anerkennt, die von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichen.

2.3
Der Verkäufer hat das Recht, diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Die aktuellste Version der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden auf der Website des Verkäufers (www.schreuderssport.com) veröffentlicht und gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.

2.4
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ausschließlich branchenspezifische Unternehmer zu beliefern. Für bestimmte Marken des Verkäufers können ggf. ergänzende Bedingungen gelten.


Artikel 3. Zustandekommen von Verträgen
3.1
Alle vom Verkäufer abgegebenen Angebote, Preisangaben und dergleichen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Als Angebote gelten auch eventuelle Anlagen wie Preislisten, Broschüren und sonstige Informationen. Sofern im Angebot nicht anderes angegeben wurde, gelten diese Informationen nicht länger als 14 (in Worten: vierzehn) Tage.

3.2
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande und/oder wenn der Verkäufer mit der Ausführung eines Vertrags begonnen hat. Auch Verträge, die von Handelsvertretern, Geschäftsreisenden und/oder sonstigen Vermittlern abgeschlossen wurden, sind für den Verkäufer erst verbindlich, nachdem er derartige Verträge schriftlich bestätigt hat oder nachdem der Verkäufer tatsächlich mit der Ausführung derartiger Verträge begonnen hat.

3.3
Verträge, die von dazu berechtigten Personen sowie von Personen abgeschlossen wurden, von denen der Verkäufer und/oder der Käufer annehmen durfte, dass sie dafür zuständig waren, sind für den Käufer und/oder den Verkäufer bindend.


Artikel 4. Schriftlichkeitserfordernis und Auskunftsverpflichtung
4.1
Falls Parteien gegenseitig diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, einschließlich dieser Klausel, wünschen zu ändern, dann ist dass nur rechtsgültig, sofern die Parteien dies spezifisch und schriftlich vereinbaren.

4.2
Nach einer entsprechenden erstmaligen Aufforderung des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer seine korrekte USt.-Identifikationsnummer sowie den Namen mitzuteilen, mit dem der Käufer beim zuständigen Finanzamt eingetragen ist. Des Weiteren hat der Käufer dem Verkäufer auf Wunsch die korrekten Daten seines Eintrags bei der Kamer van Koophandel en Fabrieken (IHK) vorzulegen; diese Daten dürfen nicht älter als 6 (in Worten: sechs) Monate sein.


Artikel 5. Lieferung und Risiko
5.1
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen Lieferungen in den Niederlanden CPT.

5.2
Die im vorstehenden Punkt 1 enthaltene Bestimmung gilt nicht, wenn der Nettoauftragswert der Waren 500,00 € (in Worten: fünfhundert Euro und null Cent) unterschreitet, es sei denn, dass eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Der Transport erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und Risiko des Käufers. Der vorgenannte Betrag versteht sich zuzüglich der Ware, die (vorübergehend) nicht vorrätig ist. Der Verkäufer hat das Recht, den Versand auszuwählen, it der Maßgabe, dass der höchste, dem Käufer in Rechnung zu stellende Betrag, abhängig von Preisniveau und Volumen, € 500,00 (in Worten: fünfhundert Euro und null Cent) je Sendung beträgt. Wenn ein Versand der Waren außerhalb der Niederlande in Auftrag gegeben wird, erfolgt die Lieferung ab Lager in Leerdam (FCA). Für Sachen, die der Käufer selbst abholen will, erfolgt die Lieferung in allen Fällen ab Lager in Leerdam (EXW).

5.3
Die Waren werden vom Verkäufer an dem bzw. den vereinbarten Orten auf die Art und Weise ausgeliefert, die im Vertrag oder nachträglich schriftlich vereinbart wurde, beziehungsweise zur dortigen Auslieferung versandt. Bei Frost erfolgt keine Auslieferung.

5.4
Falls der Käufer den Verkäufer mit der Lieferung an Dritte (z. B. Druckereien) beauftragt, übernimmt der Käufer das Risiko des Verkäufers in Bezug auf eine möglicherweise fehlerhafte Lieferung (Modell, Farbe, Maße, etc.). Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Ware in dem Zustand akzeptiert hat, wie sie an Dritte geliefert wurden. Möglicherweise entstandene Zusatzkosten (z.B. Kosten für die Bedruckung) werden vom Verkäufer unter keinen Umständen erstattet.

5.5
Dem Käufer werden vom Verkäufer zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, falls: 5.6
Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen an dem bzw. den vereinbarten Orten abzunehmen, zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer diese beim Käufer ausliefert oder ausliefern lässt beziehungsweise zu dem Zeitpunkt, an dem diese dem Käufer gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Ist der Käufer diesbezüglich in Verzug, gehen die dadurch entstandenen Kosten auf seine Rechnung.

5.7
Wenn die Waren auf Europaletten geliefert werden, hat der Käufer diese bei Auslieferung sofort zurückzugeben und/oder umzutauschen. Tut der Käufer dies nicht, stellt der Verkäufer dem Käufer 12,50 € (in Worten: zwölf Euro und fünfzig Cent) je Palette in Rechnung.

5.8
Das mit der Ware verbundene Risiko geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware dem Käufer juristisch und/oder tatsächlich geliefert wird und dadurch in den Besitz des Käufers oder eines vom Käufer ermächtigten Dritten gelangt.

5.9
Der Käufer verpflichtet sich zur Vorlage der Zollunterlagen bei der Zollbehörde im Bestimmungsland und dies auf Verlangen des Verkäufers jederzeit einzureichen. Wenn der Käufer diese Verpflichtung nicht erfüllt, haftet er für eventuelle geschuldete Steuern und Abgaben sowie Bußgelder.


Artikel 6. Lieferzeiten / Lieferung auf Abruf
6.1
Der Verkäufer liefert die Ware bis zu dem bzw. den Zeitpunkten oder sofort nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Lieferfrist/-Fristen, die im Vertrag vorgesehen ist bzw. sind. Eine Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist. Bei Überschreitung einer Lieferfrist hat der Verkäufer das Recht, ohne dass er zu einer Entschädigung verpflichtet ist, die Waren innerhalb von 15 Werktagen (in Worten: fünfzehn Werktagen) nach Ablauf der Lieferfrist nachträglich zu liefern. Sofern der Verkäufer auch innerhalb dieser Nachlieferfrist noch nicht geliefert oder geleistet hat und der Käufer aus diesem Grund eine Auflösung des Vertrags wünscht, so hat der Käufer den Verkäufer schriftlich davon unter Angabe einer letztmaligen, angemessen Frist zur Nachlieferung in Kenntnis zu setzen.

6.2
Die vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten sind keinesfalls als verbindliche Fristen zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verzögert sich die angegebene Lieferzeit bzw. Auslieferung maßgeblich, haftet der Verkäufer nur, wenn diese Verzögerung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Geschäftsführer oder seines Führungspersonals zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf höchstens den Rechnungsbetrag beschränkt. Der Verkäufer haftet nicht für Gewinnausfall oder Verzugsschäden des Käufers.

6.3
Wenn bestellte Waren für den Käufer verfügbar sind, jedoch vom Käufer nicht abgenommen werden, ist der Verkäufer berechtigt: 6.4
Wurden bei einer Lieferung auf Abruf für den Abruf keinerlei Fristen gesetzt, hat der Verkäufer 3 (in Worten: drei) Monate nach der Bestellung Anspruch auf vollständige Zahlung. Wenn alle Bestellungen binnen drei Monaten noch nicht oder nicht vollständig abgerufen sind, hat der Verkäufer das Recht, den Käufer aufzufordern, schriftlich einen Termin anzugeben, bis zu dem die gesamte Menge abgerufen sein wird – dieser Aufforderung hat der Käufer binnen 5 (in Worten: fünf) Werktagen Folge zu leisten. Außerdem werden die noch nicht abgerufenen Waren ab dem ersten Tag, der auf diesen Zeitraum von drei Monaten folgt, auf Rechnung und für Risiko des Käufers, einschließlich des Risikos einer Qualitätsverminderung, beim Verkäufer bzw. dem Frachtführer gelagert. Die vom Käufer nach der Aufforderung anzugebende Frist darf einen Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Die gelagerte Waren bleiben bis zur Auslieferung an den Käufer Eigentum des Verkäufers.


Artikel 7. Preise, Fakturierung und Zahlung
7.1
Alle vom Verkäufer und Käufer vereinbarten Preise verstehen sich netto und zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.

7.2
Die Fakturierung erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen. Sollte nach dem Zustandekommen des Vertrags und bis zum Lieferzeitpunkt einer der Selbstkostenpreisfaktoren des Verkäufers gestiegen sein, stellt der Verkäufer einen um die Selbstkostenpreissteigerung entsprechend erhöhten Verkaufspreis in Rechnung. Verkäufer fakturiert elektronisch und sendet Rechnungen an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse.

7.3
Neben den obigen Bestimmungen in Punkt 2 ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, die Preise ohne vorherige Ankündigung in den von ihm verwendeten allgemeinen (Katalog-)Preislisten zu ändern.

7.4
Falls der Rechnungsbetrag einer gelieferten Sendung den Betrag in Höhe von 500,00 €(in Worten: fünfhundert Euro und null Cent) unterschreitet, ist der Verkäufer berechtigt, für Verwaltungskosten einen Zuschlag in Höhe von € 9,95 (in Worten: neun Euro und fünfundneunzig Cent) zu berechnen.

7.5
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart und/oder erwähnt wurde, gelten zwischen dem Verkäufer und Käufer die nachfolgenden Zahlungsbedingungen für Katalogpreise, sofern der Käufer nicht mit der Zahlung offener Rechnungen an den Verkäufer in Verzug ist: Bei Angebotspreisen oder gesondert vereinbarten Preisen gilt keine der vorgenannten Zahlungsbedingungen. Diese Nettorechnungen sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

7.6
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart und/oder erwähnt wurde, gelten zwischen dem Verkäufer und Käufer die nachfolgenden Zahlungsbedingungen für Winterhartwaren, sofern der Käufer nicht mit der Bezahlung offener Rechnungen an den Verkäufer in Verzug ist:

- Sofern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober kein Frost vorliegt: Bei Angebotspreisen oder gesondert vereinbarten Preisen gilt keine der vorgenannten Zahlungsbedingungen. Diese Nettorechnungen sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

- Sofern in der Zeit vom 1. November bis zum 28. Februar kein Frost vorliegt: Bei Angebotspreisen oder gesondert vereinbarten Preisen gilt keine der vorgenannten Zahlungsbedingungen. Diese Nettorechnungen sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

- Wenn Frost vorliegt: 7.7
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, unbeschadet des Anspruchs des Verkäufers, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung zu verlangen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Zahlung auszusetzen, wenn der Käufer einen Mangel an den Waren feststellt. Der Käufer ist verpflichtet, derartige Mängel binnen 8 (in Worten: acht) Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Die Ausübung des Rechts auf Zahlungsaufschub beschränkt sich auf den Betrag, der dem Preis für die Waren entspricht, die dem Käufer nicht und/oder nicht ordnungsgemäß geliefert wurden.

7.8
Die vorstehenden Bestimmungen in Punkt 7 gelten auch für Teillieferungen und damit verbundene Rechnungen.

7.9
Vorbehaltlich der Bestimmungen in Punkt 7 befindet sich der Käufer in Verzug, sofern er die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig bezahlt hat, und zwar ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. In diesem Fall schuldet der Käufer ab dem Tag, an dem der geschuldete Betrag fällig geworden ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung Zinsen in Höhe von 1,5% (in Worten: anderthalb Prozent) pro Monat auf Monat auf den offenen Betrag, in jedem Fall unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers.

7.10
Erst wenn eine Reaktion auf die erste Zahlungsaufforderung ausgeblieben ist, wird eine Mahnung inklusive Mahnkosten versandt. Der Verkäufer ist berechtigt, Mahnkosten in Höhe von € 25,00 (in Worten: fünfundzwanzig Euro und null Cent) je Mahnung in Rechnung zu stellen. Die Mahnkosten werden bei Zahlung innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach dem Datum der ersten Zahlungsaufforderung nicht geschuldet.

7.11
Sind Rechnungen 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer von weiteren Lieferungen auszuschließen und weitere Lieferungen an den Käufer nach Zahlung der betreffenden Rechnungen ausschließlich gegen Vorkasse zu leisten.

7.12
Sofern der Käufer die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt hat, ist der Verkäufer des Weiteren berechtigt, den Rechnungsbetrag gerichtlich beziehungsweise über ein Inkassobüro einziehen zu lassen. In diesem Fall trägt der Käufer alle diesbezüglichen Kosten, die sich auf mindestens zehn Prozent der Forderung belaufen. Weist der Verkäufer nach, dass ihm höhere Kosten entstanden sind, die billigerweise erforderlich waren, hat der Käufer auch diese Kosten zu vergüten.

7.13
In geval van gehele of gedeeltelijke toewijzing van de door Verkoper in rechte geldend gemaakte aanspraken op betaling, dient Koper alle door Verkoper gemaakte proceskosten, waaronder de kosten van juridische bijstand, te vergoeden, waaronder mede begrepen niet door de Rechter toegewezen bedragen, tenzij Verkoper als enige partij in de proceskosten is veroordeeld.

7.14
Im Falle einer vollständigen und teilweisen Bestätigung der vom Verkäufer rechtlich geltend gemachten Zahlungsansprüche, muss der Käufer alle dem Verkäufer entstandenen Prozesskosten, darunter die Kosten für den juristischen Beistand, vergüten, zu denen u.a. auch die nicht vom Richter anerkannten Beträge gehören, es sei denn, der Verkäufer ist als einzige Partei zu den Prozesskosten verurteilt worden.

7.15
Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, sein Recht zur Aufrechnung in Anspruch zu nehmen.

7.16
Aufträge werden nur geliefert, wenn die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Auftragssumme insgesamt den individuellen Kreditrahmen oder die Kreditfrist nicht überschreitet. Diese Höchstbeträge werden auf der Grundlage von Kreditinformationen und dem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit festgesetzt.


Artikel 8. Höhere Gewalt
8.1
Als Höhere Gewalt gilt jeder Umstand, den der Verkäufer beziehungsweise der Käufer mit Fug und Recht nicht berücksichtigen konnte, so dass dem Vertragspartner infolgedessen eine normale Vertragserfüllung nicht angemessen zugemutet werden kann. Als solche Umstände gelten unter anderem: einschränkende Maßnahmen von Behörden, Feuer, juristische Einschränkungen, Mobilmachung, Krieg, Kriegsdrohung, Revolution, Streik, Beschlagnahme, Ausfuhrverbot, Transporthindernisse, Defekte an Anlagen, Einfuhrbehinderung, Produktionsunterbrechung, politische Unruhen, Terrordrohungen, Terrorismus, Naturkatastrophen, Eisgang, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Mangel an Transportmitteln, vollständiger oder teilweiser Verzug seitens Dritter, von denen Ware geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, oder Rohstoff-, Halbwaren-, Hilfsstoff- und Energiemangel.

8.2
Der Käufer beziehungsweise der Verkäufer hat die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu verständigen, wenn bei ihm ein Fall höherer Gewalt eintritt.

8.3
Im Falle höherer Gewalt hat die andere Vertragspartei keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

8.4
Im Falle höherer Gewalt dürfen die Lieferzeiten vom Verkäufer für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt werden. Dauert die Situation der höheren Gewalt länger als drei Monate an, haben die Parteien eine Regelung über die Erfüllung des betreffenden Vertrages zu treffen.


Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten
9.1
Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verbleiben alle vom Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferten Gegenstände im Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus jedwedem Grunde und ungeachtet der Fälligkeit, einschließlich Zinsen, Kosten, Entschädigungen und Vertragsstrafen durch Zahlung seitens des Käufers getilgt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass Waren nicht bezahlt wurden, wenn der Käufer die Zahlung nicht nachgewiesen hat.

9.2
Solange das Eigentum der Liefergegenstände nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Waren nicht einem Dritten verpfänden oder ein anderes Recht daran bestellen (lassen). Es ist dem Käufer allerdings erlaubt, die Waren unter Eigentumsvorbehalt im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit zu benutzen oder an Dritte zu verkaufen und zu übertragen. Beim Kreditverkauf ist der Käufer verpflichtet, von seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt zu verlangen, der möglichst weitgehend dem in diesem Artikel genannten Eigentumsvorbehalt entspricht.
Der Käufer gewährt dem Verkäufer hiermit und vorsorglich ein erstes stilles Pfandrecht auf Forderungen gegen seine Abnehmer, sobald der Käufer eine Forderung aus einem solchen Geschäft gegen seinen Abnehmer erhält, sowie an seinen Rechten aus dem mit seinem Abnehmer gemäß dem zweiten Satz dieses Absatzes vereinbarten Eigentumsvorbehalt. Auf Wunsch setzt der Käufer seine Abnehmer von diesem Pfandrecht in Kenntnis und erteilt dem Verkäufer alle für die Ausübung dieser Rechte erforderlichen Informationen. Solange sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht in Verzug befindet, ist der Käufer jedoch berechtigt, seine Forderungen einzutreiben.

9.3
Bei einer Verletzung der Bestimmungen in Punkt 2 sowie im Falle einer vollständigen oder partiellen Anwendbarkeit von Artikel 10 hat der Verkäufer das Recht, alle vom Verkäufer gelieferten Waren von dem Ort zurückzunehmen oder zurückholen zu lassen, an dem sich diese Waren befinden, ohne dass dazu eine Vollmacht des Käufers oder des Gerichts erforderlich ist. Des Weiteren ist dann jede Forderung des Verkäufers unverzüglich in voller Höhe fällig. Die aufgrund dieses Artikels zurückgenommenen Waren werden dem Käufer zu ihrem Marktwert für den Verkäufer am Tage der Rücknahme abzüglich der dem Verkäufer angefallenen Kosten gutgeschrieben. Der Marktwert entspricht auf jeden Fall dem Kaufpreis, der durch den privaten beziehungsweise öffentlichen Verkauf der zurückgeholten Waren an Dritte erzielt wurde, wobei dies im Ermessen des Verkäufers liegt. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts seitens des Verkäufers durch die (Beauftragung der) Rücknahme der Waren stellt keine Vertragsauflösung dar, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben hat.

9.4
Falls der Verkäufer seine in Punkt 3 genannten Rechte ausüben möchte, gewährt der Käufer dem Verkäufer oder einem von ihm zu bestellenden Dritten bereits heute seine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und Mitwirkung, all jene Orte zu betreten, an denen sich die Waren befinden (können), die Eigentum des Verkäufers sind, und diese Waren zum Schutze seines Eigentumsrechts mitzunehmen. Für die vorstehende Regelung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% (in Worten: zehn Prozent) des vom Käufer geschuldeten Betrags pro Tag fällig, die sich auf mindestens € 750,00 (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro und null Cent) beläuft.

9.5
Beabsichtigen Dritte, ein Recht an der Ware unter Eigentumsvorbehalt zu bestellen oder geltend machen, ist die andere Vertragspartei verpflichtet, den Verkäufer davon so bald wie billigerweise erwartet werden darf, in Kenntnis zu setzen.

9.6
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unter Eigentumsvorbehalt mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu lagern, und er ist ferner verpflichtet, diese Sachen für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen die Risiken Feuer, Diebstahl, Sturm- und Wasserschäden zu versichern und zwar in dem Sinne, dass im betreffenden Versicherungsschein die Klausel aufgenommen ist, dass die Versicherung auch für Waren (potenziell) beteiligter Dritter gilt. Es ist dem Käufer nicht erlaubt, eventuelle Ansprüche gegen seinen Versicherer aufgrund von Versicherungen im Sinne dieses Absatzes an Dritte zu verpfänden oder als Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes für Dritte dienen zu lassen, sofern sich diese auf die in Punkt 1 genannten Waren beziehen. Leistungen in Bezug auf Schäden und Verluste der vorgenannten Waren treten anstelle der betreffenden Waren. Im Hinblick auf den vorgenannten Satz sei noch erwähnt, dass der Käufer jederzeit zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages verpflichtet ist.

9.7
Der Verkäufer ist berechtigt, nach seinem Ermessen ausreichende Sicherheiten zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung seitens des Käufers zu fordern, bevor er mit der Lieferung oder der anderweitigen Erfüllung des Vertrages fortfährt.

9.8
Wenn die finanzielle Lage und/oder das Zahlungsverhalten des Käufers nach Auffassung des Verkäufers Anlass dazu bieten, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer vor der ersten oder vor späteren Lieferungen zu verlangen, dass dieser sofort eine Sicherheit in einer vom Verkäufer anzugebenen Art und/oder einen Vorschuss leistet. Wenn diese gewünschte Sicherheit nicht vom Käufer geleistet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, die weitere Erfüllung des Vertrags sofort einzustellen, ohne dass er dem Käufer gegenüber zu jedwedem Schadensersatz verpflichtet ist. Ferner werden sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus jedwedem Grund in diesem Fall sofort fällig und zahlbar.


Artikel 10. Aufschub und Auflösung
10.1
Wenn der Käufer die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer versäumt, er sich in einem Zahlungsvergleich befindet oder er in diesen Zustand zu geraten droht, wenn über das Vermögen des Käufers die Insolvenz eröffnet wird oder er die Liquidation seiner Tätigkeit beschließt oder wenn der Verkäufer Informationen erhält, die mit ziemlicher Sicherheit darauf hindeuten, dass der Käufer wahrscheinlich nicht imstande sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge ohne gerichtliche Intervention auszusetzen oder vollständig oder teilweise aufzulösen oder für ausgelöst zu erklären. In einem solchen Fall bleiben die sonstigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers unberührt.

10.2
Durch Auflösung werden bestehende Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.


Artikel 11. Mängelrüge
11.1
Der Käufer hält sich an die Vorschriften in Bezug auf die Lager- und Benutzungsweise der gelieferten Waren. Der Käufer kontrolliert die Waren bei Anieferung oder anderweitig unverzüglich und in dem Maße, wie ihm dies billigerweise und/oder den Handelsgebräuchen entsprechend zuzumuten ist. Werden bei Anlieferung durch den Frachtführer Bruch, Beschädigung und/oder Defizite festgestellt, hat der Käufer dies unmittelbar im Frachtbrief zu vermerken.

11.2
Mängelrügen in Bezug auf Lieferungen sind vom Käufer schriftlich und unmittelbar an den Verkäufer zu richten. Bei sichtbaren Mängeln müssen die Mängelrügen innerhalb von 8 (in Worten: acht) Tagen nach Erhalt der Waren beim Verkäufer sein; wenn der Käufer den Mangel billigerweise erst später entdecken konnte (=versteckte Mängel) ist der Mangel dem Verkäufer binnen 8 (in Worten: acht) Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Die Mängelrüge hat durch eine schriftliche, genaue Angabe der Art und des Grundes der Reklamationen und unter Einsendung des Packzettels sowie Angabe der betreffenden Rechnungsnummer zu erfolgen. Teilt der Käufer seine Reklamationen und/oder Mängelrügen nicht fristgerecht oder nicht vereinbarungsgemäß schriftlich mit, gilt die Lieferung im Hinblick auf die nicht in der erforderlichen Form oder der nicht fristgerecht gemeldeten Reklamationen als frei von Mängeln. Nimmt der Käufer die Lieferung oder Leistung in Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm die Rechte in Bezug auf den Mangel der Ware nur zu, wenn sich der Käufer diese Rechte ausdrücklich schriftlich vorbehalten hat.

11.3
Durch das Einreichen einer Mängelrüge wird die Zahlungspflicht nur in Bezug auf die strittige Ware aufgeschoben. Gemäß Artikel 7.7 ist die Ausübung des Rechts auf Zahlungsaufschub auf den Betrag beschränkt, der dem Preis der Ware entspricht, die nicht und/oder nicht ordentlich an den Käufer geliefert wurde.

11.4
Wegen der hohen Kosten für den Käufer und Verkäufer kommen Rücksendungen aufgrund von Mängelrügen unter einem Betrag in Höhe von € 50,00 (in Worten: fünfzig Euro und null Cent) nicht für eine Bearbeitung und/oder Gutschrift und/oder einen Ersatz in Betracht. Rücksendungen sind immer frankiert zu versenden, einschließlich einer schriftlichen Erläuterung und unter Angabe der Rechnungsnummer der betreffenden Ware.

11.5
Im Falle unerheblicher Mängel an der Ware oder bezüglich des Wertes oder der Benutzung der Ware, entstehen dem Käufer kein Reklamationsanspruch oder irgendwelche anderen Ansprüche. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen, die untaugliche Ware wiederherzustellen oder durch andere Ware bestellungsgemäß zu ersetzen, sofern diese Ausbesserung oder erneute Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, nachdem die Reklamation als berechtigt anerkannt wurde.

11.6
Ist eine (fristgerechte) Neulieferung und/oder Reparatur aufgrund von Artikel 11.5 nicht möglich, ist der Käufer berechtigt, den Teil des Vertrags aufzulösen, in Bezug auf den der Verkäufer die Erfüllung seiner (Lieferungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt hat.

11.7
Die Auflösung des Vertrags gemäß Punkt 6 führt nicht dazu, dass der Verkäufer für Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Ersparnisse und Verzugsschäden beim Käufer haftet. Des Weiteren ist jede sonstige Schadenersatzforderung ausgeschlossen.

11.8
Rücksendungen aufgrund von Mängeln sind nur gestattet, wenn die in Punkt 2 genannten Angaben vorher gemacht bzw. beigefügt werden. Sendet der Käufer Waren entgegen dieser Vorschrift trotzdem zurück oder sendet er Waren unbegründet zurück, werden sie, sofern der Verkäufer nicht die Annahme verweigert hat, auf Rechnung und für Risiko des Käufers für ihn zur Verfügung gehalten, ohne dass sich daraus die Anerkennung der Richtigkeit eines eventuellen Gewährleistungsanspruchs begründen lässt. Die Kosten der unbegründeten Rücksendungen trägt der Käufer.


Artikel 12. Garantie
12.1
Sofern nicht schriftlich etwas anderes erwähnt wurde, eignen sich die Waren nicht für eine kommerzielle Nutzung. Mitteilungen vom oder im Namen des Verkäufers in Bezug auf die Qualität, Zusammensetzung, Verwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten Waren gelten nur als Garantie, sofern sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich in Form einer Gewährleistung bestätigt wurden. Vom Verkäufer gewährte Garantien reichen nicht weiter als die Garantien, die dem Verkäufer vom Hersteller gegeben wurden.

12.2
Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Lieferung und umfasst einen Zeitraum von einem Jahr. Ein Mangel, der sich im vorgenannten Zeitraum offenbart, fällt grundsätzlich unter die Garantie, wobei jedoch die Umstände im Einzelfall, beispielsweise die Intensität der Nutzung, Art der Ware etc., zu berücksichtigen sind. Der Käufer hat die einem Garantiefall unterliegenden Sachen in jedem Fall zurückzusenden. Rücksendungen sind immer frankiert zu versenden, einschließlich einer schriftlichen Erläuterung und unter Angabe der Rechnungsnummer der betreffenden Ware. Die Bearbeitung und/oder Reparatur und/oder der Ersatz und/oder eine Gutschrift erfolgt lediglich nach Empfang der Rücksendung und liegt im Ermessen des Verkäufers. Eine Aufrechnung der zurückgesandten erfolgt nur nach dem Empfang einer Gutschriftanzeige.

12.3
Wegen der hohen Kosten für den Käufer und Verkäufer kommen Rücksendungen aufgrund von Garantie unter einem Betrag in Höhe von € 50,00 (in Worten: fünfzig Euro und null Cent) nicht für eine Bearbeitung und/oder Gutschrift und/oder einen Ersatz in Betracht. Rücksendungen sind immer frankiert zu versenden, einschließlich einer schriftlichen Erläuterung und unter Angabe der Rechnungsnummer der betreffenden Ware.

12.4
Die in Punkt 1 erwähnte Garantie gilt nicht, wenn:
  1. der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist;
  2. der Käufer beim Ankauf der Liefergegenstände die Eigenschaften der Ware nicht oder ungenügend berücksichtigt hat;
  3. die Untauglichkeit keine nachteiligen Folgen für die normale Nutzung der Liefergegenstände hat;
  4. geringfügige, branchenübliche und/oder technisch unvermeidliche Abweichungen in Qualität, Maßen, Farben, Materialstruktur, Finish, etc. vorliegen;
  5. die Liefergegenstände nicht gemäß den vom Verkäufer abgegebenen Anweisungen verwendet und/oder behandelt und/oder benutzt wurden;
  6. die Liefergegenstände im Falle sichtbarer Mängel zerschnitten, verschnitten oder auf sonstige Weise bearbeitet, verarbeitet, verwendet oder beschädigt wurden;
  7. die Liefergegenstände abnormalen Umständen, wie z. B. Verschmutzung, äußerer Gewalt oder Überlastung ausgesetzt wurden;
  8. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vom Käufer selbst oder von Dritten Reparaturen an den vom Verkäufer gelieferten Waren ausgeführt wurden;
  9. die Reklamationsfrist im Sinne von Artikel 11 überschritten wurde; oder im Falle von versteckten Mängeln zwei Jahre nachdem Liefertag verstrichen ist;
  10. eine unsachgemäße Nutzung seitens des Käufers oder dessen Kunden vorliegt;
  11. die Güter für kommerzielle Zwecke genutzt werden (Verleih u.dgl.);
  12. der Käufer ohne vorhergehende Genehmigung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen durchgeführt hat oder hat durchführen lassen;
  13. die Waren ausdrücklich als B-Wahl oder in einem beschädigten Zustand verkauft werden.
12.5
Die Garantiepflicht (Reparatur, Ersatz oder Gutschrift) gilt als einzige und vollständige Entschädigung und führt nicht dazu, dass der Verkäufer für Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Ersparnisse und Verzugsschaden beim Käufer haftet. Auch alle sonstigen Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

12.6
Aufgrund der vom Verkäufer erteilten Garantie in Bezug auf Waren, die sich außerhalb der Niederlande befinden, kann der Verkäufer nur für die Reparatur- oder Ersatzkosten bis zu dem Betrag haftbar gemacht werden, auf die sich diese Kosten bei der Ausführung in den Niederlanden belaufen hätten.

12.7
Eine Gutschrift im Sinne von Satz 5 beschränkt sich auf den Betrag, der dem Preis der Waren entspricht, die im Sinne dieses Artikels unter die Garantie fallen.

12.8
Lager, Räder und Bremsklötze von (Inline-)Skates fallen nicht unter die Garantie.

12.9
Die in diesem Artikel genannte Garantie ist nicht an Dritten übertragbar.


Artikel 13 Haftungsausschluss und Haftung
13.1
Der Verkäufer haftet ausschließlich für Sach- oder Personenschäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Geschäftsführer oder seines Fühungspersonals.

13.2
Im Falle von Situationen im Sinne von Punkt 1 erkennt der Verkäufer die Haftung nur an, sofern diese von seiner Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist, und diese Haftung ist auf die Höhe des vom Versicherer auszuzahlenden Betrags beschränkt. Nimmt der Versicherer in einem bestimmten Fall keine Auszahlung vor, beschränkt sich die Haftung auf höchstens den Rechnungsbetrag. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden beim Käufer, darunter Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Ersparnisse und Verzugsschäden.

13.3
Der Käufer schützt den Verkäufer und dessen gesamtes Personal vor Ansprüchen Dritter in Bezug auf die dem Käufer vom Verkäufer gelieferten Gegenstände und/oder Verpackungen, durch die ein solcher Dritter einen Schaden erlitten haben sollte, ungeachtet der Ursache oder des Entstehungszeitpunkts des Schadens oder Schäden infolge der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, sofern dieser Nichterfüllung kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers zugrunde liegt.

13.4
Eine Forderung des Käufers aufgrund dieses Artikels verjährt ein Jahr nach dem Datum, an dem der Käufer den Schaden erleidet bzw. der Umstand eingetreten ist, durch den der Schaden verursacht wurde.

13.5
Darüber hinaus sei erwähnt, dass der Hersteller/Importeur (Verkäufer) eines mangelhaften Produkts gemäß Artikel 6:185 BW (NL-BGB) nur verantwortlich gemacht werden kann, falls der Schaden einen Betrag in Höhe von 500,00 € (in Worten: fünfhundert Euro und null Cent) übersteigt. Unterhalb dieses Betrages haftet der Käufer selbst.

13.6
Der Verkäufer versieht die gelieferten Waren mit (gesetzlich vorgeschriebenen) Warnhinweisen und / oder Gebrauchsanweisungen und / oder Symbolen, die für den niederländischen Markt geeignet sind. Der Käufer ist im Falle der Ausfuhr dafür verantwortlich, die im Bestimmungsland geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die vorstehend genannten Punkte einzuhalten, und stellt den Verkäufer von Schäden, Geldbußen und Gewinnausfall, die aus der Nichteinhaltung resultieren.


Artikel 14 Schutz- und Urheberrechte
14.1
Der Verkäufer versichert, dass, soweit ihm bekannt, die von ihm gelieferten Waren nicht gegen niederländische gewerbliche Schutz- und Urheberrechte Dritter verstoßen. Diese vom Verkäufer abgegebene Garantie bezüglich der potentiellen Verletzung von geistigen und / oder gewerblichen Schutzrechten Dritter, auch nicht geschriebener Art, erstreckt sich jedoch nur soweit, wie die dem Verkäufer vom Hersteller dahingehend gegebene Garantie reicht.

14.2
Wenn der Verkäufer Ware speziell im Auftrage des Käufers anhand eines bestimmten Entwurfs/Modells/einer bestimmten Marke/Gestaltung oder einer anderen Einbringung, die nicht vom Verkäufer stammt, herstellt oder herstellen lässt, hält der Käufer den Verkäufer gerichtlich und außergerichtlich für alle Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter, die durch die (Herstellung, Lieferung und Benutzung der) Ware verursacht werden, schadlos. Wenn ein Dritter gegen die Lieferung durch den Verkäufer eine Beschwerde einreicht, ist der Verkäufer unbeschadet der vorstehenden Bestimmung berechtigt, die Lieferung aufzuschieben und/oder sofort einzustellen und vom Käufer Ersatz der bereits entstandenen Kosten und Schadensersatz zu verlangen, ohne dass der Verkäufer zu jedwedem Schadensersatz gegenüber dem Käufer verpflichtet ist. Was die vom Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Entwurfszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Computerprogramme, Modelle, Fotoaufnahmen, Muster, Entwürfe, Logos, Maß- und Mengenangaben, Dessins, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und/oder sonstigen Informationen betrifft, geht der Verkäufer davon aus, dass diese ordnungsgemäß und richtig sind, ohne dass der Verkäufer diesbezüglich zu jedweder eingehenderen Überprüfung verpflichtet ist.

14.3
Der Käufer versichert, dass er nicht gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte des Verkäufers sowie dessen Lieferanten verstoßen wird und auch Dritten keine Gelegenheit zu einem solchen Verstoß geben / ermöglichen wird. Diese Garantie bezieht sich auch auf die Schutzrechte des Verkäufers an allen seinen Waren, Konzepten, Designs, Entwürfen etc.

14.4
Die vom Verkäufer dem Käufer zur Verfügung gestellten Entwurfszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Modelle, Computerprogrammme, Fotoaufnahmen, Muster, Entwürfe, Logos, Maß- und Mengenangaben, Dessins, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und/oder sonstigen Angaben gelten ausschließlich als eine annähernde Beschreibung der Ware. Nur wenn diese Sachen sehr wesentlich von den vorgenannten Daten abweichen, ist der Käufer binnen 8 Tagen nach Lieferdatum zur Auflösung des Vertrags berechtigt. Der Verkäufer haftet nicht für die Benutzung der genannten Informationen und Unterlagen durch den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die in diesem Artikel genannten Informationen und Unterlagen oder irgendein Recht daran gehen nicht in das Eigentum des Käufers über. Der Käufer hat dem Verkäufer diese Informationen und das Werbematerial auf dessen erste Aufforderung hin auf eigene (des Käufers) Kosten zurückzugeben. Der Verkäufer haftet nicht für die Benutzung der in diesem Artikel genannten Informationen durch den Käufer, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

14.5
Ein dem Käufer nicht zukommendes Marken-, Patent-, Firmennamen-, Modell- oder Urheberrecht an der Ware und/oder an den in Punkt 4 genannten Informationen und Unterlagen wird nicht auf den Käufer übertragen. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung darf nichts von der Ware oder von den in Punkt 4 genannten Informationen und Unterlagen einem Dritten, sei es zur Wiederverwendung oder nicht, zur Einsicht vorgelegt oder zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass vorher eine schriftliche Genehmigung des Verkäufers dazu vorliegt.

14.6
Die in Absatz 4 genannten Daten unterliegen dem Urheberrecht des Verkäufers. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist eine Nutzung dieser Daten seitens des Käufers ausdrücklich nicht zulässig.


Artikel 15. Marken
Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass sich alle Marken im exklusiven Eigentum des Verkäufers befinden und auch dort verbleiben sollen. Der Käufer darf die Marken ausschließlich gemäß der vom Verkäufer vorgeschriebenen Weise für den Verkauf dieser Artikel verwenden. Der Käufer wird die Artikel mit den Marken identifizieren und die Marken gemäß der Markenrichtlinien in sämtlichen Marketing-, Werbe- und Promotion-Materialien verwenden. Der Verkäufer stellt die Markenrichtlinien von Zeit zu Zeit zur Verfügung. Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich über jeden Verstoß oder jede Anfechtung zur Verwendung einer Marke oder jeden Anspruch eines Dritten an sämtlichen Rechten mit Bezug auf eine Marke informieren. Ferner verhält der Käufer sich zu allen Zeiten gemäß den Anweisungen des Verkäufers hinsichtlich der Art und Weise zum Auftreten bei Verstößen oder Anfechtungen von Marken, und der Käufer wirkt auf eigene Rechnung und unverzüglich daran mit.


Artikel 16. Erfordernisse Website
Unter der Voraussetzung, dass der Käufer die Bedingungen in Absatz 2.4 und ggf. ergänzende, selektive Vertriebsbedingungen des Verkäufers oder seiner Marken erfüllt, ist der Käufer berechtigt, die Artikel über das Internet zu verkaufen, jedoch ausschließlich über eine vom Verkäufer genehmigte Website („die Website“). Der Käufer legt dem Verkäufer den Entwurf der Website und sämtliche Änderungen oder Ergänzungen daran zur Genehmigung vor. Der Käufer richtet seine Website zu allen Zeiten gemäß den nachfolgend genannten Erfordernissen und den übrigen, vom Verkäufer von Zeit zu Zeit für den Verkauf von Artikeln über das Internet vorgeschriebenen Anforderungen sowie den für Verweise auf und die Nutzung von Marken, Produkt-Abbildungen und sonstigen Äußerungen geltenden Anordnungen ein und behält diese Einrichtung bei. Wenn die Website zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht die nachfolgend genannten Erfordernisse oder die übrigen vom Verkäufer vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt, so verfällt damit die Zustimmung des Verkäufers, und es ist dem Käufer mit sofortiger Wirkung nicht (länger) gestattet, Artikel des Verkäufers über das Internet zu verkaufen, bis die betroffene Website (wiederum) übereinstimmt, und der Verkäufer (erneut) zugestimmt hat. Die Korrektur muss innerhalb eines Monats erfolgen.
  1. Es ist dem Käufer nicht gestattet, die Artikel auf andere Art als über eine vom Verkäufer genehmigte Website im Internet zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen.
  2. Der Käufer und dessen Website müssen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften einhalten. Das bedeutet unter anderem, dass:
    • der Käufer auf seiner Website die Informationen bereitstellt, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, darunter:
      1. sein vollständiger Name und die Anschrift;
      2. Kontaktdaten (einschließlich der E-Mail-Adresse);
      3. seine Handelsregister-Nummer.
    • Wenn personenbezogene Daten von Verbrauchern erhoben werden, müssen diesbezüglich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die sonstigen einschlägigen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden;
    • Die vom Käufer angewandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen den geltenden Verbraucherschutzgesetzen entsprechen und dürfen beispielsweise keine unangemessenen belastenden Bedingungen enthalten;
    • Der Käufer muss seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachkommen, wenn ein Produkt oder ein Ersatzteil nicht-konform zu sein scheint;
    • Der Käufer muss gemäß dem Wet op de Oneerlijke Handelspraktijken (NL-Gesetz zu unlauteren Geschäftsmethoden) handeln.
  3. Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen darf der Verkäufer die Marken gemäß den folgenden Bedingungen auf der Website verwenden:
    1. Die Website (einschließlich der darauf gezeigten Werbematerialien, Produktabbildungen und Schriftarten) muss in einer attraktiven Form dargestellt werden, um die qualitative Ausstrahlung der Marken wiederzugeben und zu unterstützen, und sie muss deutlich von Abbildungen und Materialien zu den Produkten von Wettbewerbern unterschieden werden können. Das bedeutet unter anderem, dass die Website keine sprachlichen Fehler enthalten darf, dass keine grellen Farben verwendet werden dürfen und dass die Schriftarten nicht extra fett und groß angezeigt werden dürfen, damit sie nicht als schreiende Texte dargestellt werden. Es liegt im Ermessen des Verkäufers, ob die Website zur Unterstützung der hochwertigen Qualität der Marken geeignet ist;
    2. Es muss einem durchschnittlichen Besucher der Website jederzeit deutlich werden, dass es sich bei der Website nicht um eine Website des Verkäufers, sondern um die Website eines unabhängigen Dritten handelt.
    3. Es ist dem Käufer prinzipiell verboten, die Artikel auf Internetseiten zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen, auf denen hauptsächlich Produkte aus zweiter Hand angeboten werden bzw. auf Auktionsseiten (z. B. Marketplace oder eBay);
    4. Kundenanfragen müssen immer innerhalb eines Werktags beantwortet werden;
    5. Der Käufer darf auf der Website auf die (Hersteller-)Garantie des Verkäufers verweisen. Jeder Verweis muss jedoch um eine Mitteilung ergänzt werden, dass den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers gegenüber dem Käufer durch die Herstellergarantie kein Abbruch getan wird.
    6. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Zahlungen über ein sicheres und zuverlässiges System abgewickelt werden;
Der Käufer sorgt dafür, dass die Informationen (einschließlich des verwendeten Reklame-Materials) auf der Website immer korrekt, vollständig und aktuell sind 4. Ferner muss der Entwurf der Website folgende Kriterien erfüllen:
  1. Eine gesicherte https-Verbindung;
  2. Die Website muss über einen benutzerfreundlichen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Bestellvorgang verfügen;
  3. Die Marken müssen mit dem Logo auf der Homepage der Website angegeben werden;
  4. Die Website umfasst Marken-Seiten mit der Markengeschichte und den Produkten des Verkäufers;
  5. Die korrekte Nutzung von Marken (einschließlich Logos und Produktnamen), ggf. gemäß den vom Verkäufer genannten Richtlinien für die Marken-Verwendung.

Artikel 17. Rücktritt vom Vertrag und Rücksendung mangelfreier Waren
17.1
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Käufer keinesfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder dem Verkäufer mangelfreie Waren zurückzusenden.

17.2
Wurde das Rücksenderecht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, hat der Käufer die Rücksendung mangelfreier Waren beim Verkäufer anzumelden. Des Weiteren hat der Käufer die Rücksendung frankiert und begleitet von einer schriftlichen Erläuterung zu versenden. In dieser Erläuterung sind auf jeden Fall das Datum, an dem der Käufer die betreffende Ware vom Verkäufer gekauft hat, sowie das Datum und die Nummer der betreffenden Rechnung des Verkäufers zu erwähnen.

17.3
Eine Gutschrift für die zurückgesandten Waren erfolgt nur, wenn die betreffenden Waren nach Ermessen des Verkäufers noch für den Verkauf geeignet sind.

17.4
Unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Punkten erfolgt eine Gutschrift auf nachfolgender Grundlage:
  1. die zurückzusendenden Waren müssen unbeschädigt und in der ursprünglichen Verpackung verpackt sein und dürfen ferner nicht mit Preisaufklebern etc. versehen sein.
  2. Der Käufer schuldet den Betrag, der nach Gutschrift übrigbleibt nach wie vor, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde.
17.5
Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist der Käufer bei Rücktritt von diesem Vertrag verpflichtet, alle Schäden (Kosten) und Gewinnausfälle, die der Verkäufer infolgedessen erleidet mit einem Mindestbetrag in Höhe von € 25,00 (in Worten: fünfundzwanzig Euro und null Cent) und zuzüglich der eventuell dem Verkäufer von den Zulieferern in Rechnung gestellten Kosten zu vergüten.


Artikel 18. Vereinbarung einer Vertragsstrafe
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße und/oder fristgerechte Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, ist der Käufer verpflichtet, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, eine sofort fällige, nicht reduzierbare Geldsumme in Höhe von 15 % (in Worten: fünfzehn Prozent) der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag in Höhe von € 250,00 (in Worten: zweihundertfünfzig Euro und null Cent) zu zahlen, unbeschadet des Rechtes des Verkäufers, eine ihm kraft Gesetz zustehende Entschädigung zu verlangen.


Artikel 19. Übertragung
Es ist dem Käufer nicht gestattet, Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Rechte oder Pflichten aus einem Vertrag zu übertragen.


Artikel 20. Salvatorische Klausel
20.1
Ist eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gesetzes- oder sittenwidrig, ist die strittige Bestimmung in einer Art und Weise auszulegen, die dem Inhalt der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt, ohne gesetzes- oder sittenwidrig zu sein.

20.2
Wenn eine dieser Bestimmungen trotz der Regelung in Punkt 1 aus welchem Grund auch immer nicht geltend gemacht werden kann, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen davon unberührt.


Artikel 21. Streitigkeiten und geltendes Recht
21.1
Sämtliche sich auf einen Vertrag oder die Ausführung eines Vertrages und den daraus hervorgehenden oder die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse zwischen dem Käufer und dem Verkäufer beziehenden Streitigkeiten, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien gelöst werden können, werden dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Der Verkäufer ist in Abweichung der vorstehenden Bestimmung berechtigt, eine Streitigkeit beim zuständigen Gericht im Gerichtsbezirks vorzulegen, in dem der Käufer seinen Sitz hat.

21.2
Für alle Verträge und die sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse zwischen Käufer und Verkäufer gilt das niederländische Recht, unter Ausschluss aller dort geltenden Verweisregelungen zum Internationalen Privatrecht und zum Wiener Kaufrecht.

21.3
Die vorliegende Übersetzung der in niederländischer Sprache verfassten Algemene Voorwaarden wurde ausschließlich zu Informationszwecken angefertigt. Bei unterschiedlicher Auslegung ist stets der niederländische Wortlaut maßgeblich.

(Hinterlegt bei der Kamer van Koophandel in Tiel, Aktenzeichen 23038371)