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Unsere Konditionen
Verkaufsbedingungen
Bedingungen SSI
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Schreuders Sport International B.V. in Leerdam
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen wird verstanden unter:
Verkäufer : Schreuders Sport International B.V.;
Käufer : die andere Vertragspartei
des Verkäufers im Sinne von Artikel 2.1 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen;
Werktage : alle Kalendertage, mit Ausnahme von Samstagen,
Sonntagen, dem 1. Januar, Ostermontag, Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, dem ersten und zweiten Weihnachtstag,
den Tagen, die behördlicherseits zu staatlichen Feiertagen ausgerufen wurden oder werden,
und dem Tag, an dem der Geburtstag der Königin offiziell gefeiert wird;
Vertrag : jeder Vertrag in Bezug auf die
Lieferung von Waren, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt, jede Ergänzung dazu und/oder Änderung
darin, sowie alle Rechtsgeschäfte/Handlungen zur Vorbereitung (worunter Angebote des
Verkäufers und Anfragen des Käufers) und zur Ausführung eines solchen
Vertrags;
Beträge : alle Beträge und/oder Preise
verstehen sich netto, in Euro und zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht anders erwähnt;
CPT :
(Carriage Paid To:) Der Verkäufer zahlt den Preis für den Transport der gekauften Waren an den vom Käufer zu benennenden
Bestimmungsort
(eine einzige, zentrale Adresse). Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Waren sowie der
zusätzlichen Kosten infolge solcher Ereignisse,
die eintreten, nachdem dem (ersten) Frachtführer die Waren übertragen wurden, trägt der Käufer;
Cash & Carry : Selbstbedienungslager;
Gefrieren : wenn in den Niederlanden innerhalb von 24 Stunden
eine Temperatur unter dem Gefrierpunkt (0 Grad Celsius) gemessen wird;
Artikel 2. Anwendbarkeit und Gültigkeit
2.1
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten unter Ausschluss sonstiger Bedingungen, früher gemachter Zusagen
und (mündlicher) Verträge für alle Verträge zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, sowie für alle Rechtsverhältnisse, die als Folge
solcher Verträge zwischen den Parteien zustande kommen (werden).
Ferner wird davon ausgegangen, dass sich der Käufer mit der ausschließlichen Gültigkeit dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen bei eventuellen, von ihm näher mündlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder auf andere Weise erteilten
Aufträgen einverstanden erklärt hat.
2.2
Davon abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, oder (nicht verbindliche) gesetzliche
Regeln werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Verkäufer die abweichenden Bestimmungen nicht schriftlich angenommen hat.
Die vorbehaltlose Erfüllung eines Vertrages vom Verkäufer bedeutet nicht, dass der Verkäufer diese, von den Allgemeinen Verkaufs-
und Lieferungsbedingungen abweichenden Bestimmungen anerkennt.
Artikel 3. Zustandekommen von Verträgen
3.1
Alle vom Verkäufer ausgehenden Angebote, Preisangaben und dergleichen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich
anders vereinbart wurde. Wurde im Angebot nicht anders angegeben, gilt dieses nicht länger als 14 (in Worten: vierzehn) Tage.
3.2
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande und/oder wenn der Verkäufer angefangen hat,
einen Auftrag auszuführen. Auch Verträge, die von Handelsvertretern, Geschäftsreisenden und/oder sonstigen Vermittlern abgeschlossen
wurden, sind für den Verkäufer erst verbindlich, nachdem diese Verträge vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden oder nachdem der
Verkäufer faktisch einen Anfang mit ihrer Ausführung gemacht hat.
3.3
Der Käufer und/oder der Verkäufer ist an Verträge gebunden, die von dazu berechtigten Personen sowie von Personen, von denen der
Verkäufer und/oder der Käufer annehmen durfte, dass sie dafür zuständig waren, abgeschlossen wurden.
Artikel 4 Schriftlichkeitserfordernis und Auskunftsverpflichtung
4.1
Die Änderung, Ergänzung und/oder Annullierung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, einschließlich dieser Klausel,
ist nur rechtsgültig, sofern die Parteien dies spezifisch und schriftlich vereinbaren.
4.2
Nach einer entsprechenden einmaligen Aufforderung des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer seine korrekte
USt-Identifikationsnummer sowie den Namen, unter dem der Käufer beim betreffenden Finanzamt eingetragen ist, mitzuteilen.
Des Weiteren hat der Käufer dem Verkäufer auf Wunsch die korrekten Daten seines Eintrags bei der Kamer van Koophandel en Fabrieken
(IHK) vorzulegen; diese Daten dürfen nicht älter als 6 (in Worten: sechs) Monate sein.
Artikel 5. Levering en risico
5.1
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen Lieferungen CPT.
5.2
Die vorstehende Bestimmung in Absatz 1 gilt nicht, wenn der Nettoauftragsbetrag der Waren € 1000,00 (in Worten: tausend Euro
und null Cent) unterschreitet. Der Transport erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der vorgenannte Betrag
versteht sich zuzüglich der Ware, die (vorübergehend) nicht vorrätig ist. Der Transport ist nach Wahl des Verkäufers, mit der
Maßgabe, dass der höchste, dem Käufer in Rechnung zu stellende Betrag, abhängig von Preisniveau und Volumen, € 500,00 (in Worten:
fünfhundert Euro und null Cent) je Sendung beträgt. Soll der Bestimmungsort der Waren außerhalb der Niederlande liegen, erfolgt
die Lieferung ab Lager in Leerdam. Für Cash & Carry erfolgt die Lieferung in allen Fällen ab Lager in Leerdam.
5.3
Die Waren werden vom Verkäufer an dem bzw. den vereinbarten Orten auf die Art und Weise, die im Vertrag oder nachträglich
schriftlich vereinbart wurde, ausgeliefert beziehungsweise zur dortigen Auslieferung versandt. Bei Frost erfolgt keine
Auslieferung.
5.4
Falls der Käufer den Verkäufer mit der Lieferung an Dritte (z. B. Druckereien) beauftragt, übernimmt der Käufer die Gefahr
des Verkäufers in Bezug auf eine möglicherweise fehlerhafte Lieferung (Modell, Farbe, Maße, etc.). Es wird davon ausgegangen,
dass der Käufer die Ware, wie sie an die Dritten geliefert wurden, angenommen hat. Bedruckungskosten kommen auf keinen Fall
für eine Entschädigung in Betracht.
5.5
Die vorstehenden Bestimmungen in Absatz 1 gelten nicht, wenn der Netto-Rückstandorderbetrag der Ware € 250,00 (in Worten:
zweihundertfünfzig Euro und null Cent) unterschreitet. Der Transport erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Soll die Ware außerhalb der Niederlande geliefert werden, erfolgt die Lieferung ab Lager in Leerdam.
5.6
Dem Käufer werden vom Verkäufer zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, falls:
die Lieferung auf eine oder mehrere Watteninseln erfolgt.
die Lieferung per Eilboten und/oder gegen Nachnahme erfolgt.
die Lieferung nach Auffassung des Verkäufers sehr große und/oder schwere Waren umfasst.
die Sendung nicht sofort (innerhalb von 15 Minuten) entladen werden kann. Das infolgedessen entstandene Wartegeld
wird dem Käufer in Rechnung gestellt.
die Sendung bei einer ersten Lieferung nicht angenommen wird.
die Lieferung an zwei oder mehrere Adressen erfolgt.
5.7
Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen an dem bzw. den vereinbarten Orten abzunehmen, zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer
diese beim Käufer ausliefert oder ausliefern lässt beziehungsweise zu dem Zeitpunkt, an dem diese dem Käufer gemäß dem Vertrag
zur Verfügung gestellt werden. Ist der Käufer diesbezüglich in Verzug, gehen die dadurch entstandenen Kosten auf seine Rechnung.
5.8
Werden die Waren auf Europaletten geliefert, hat der Käufer diese bei Auslieferung sofort zurückzugeben und/oder umzutauschen.
Versäumt der Käufer dies, stellt der Verkäufer dem Käufer € 12,50 (in Worten: zwölf Euro und fünfzig Cent) je Palette in Rechnung.
Artikel 6. Lieferzeiten / Lieferung auf Abruf
6.1
Der Verkäufer liefert die Ware bis zu dem bzw. den Zeitpunkten oder sofort nach Ablauf der vertraglich vereinbarten
Lieferfrist/-Fristen, die im Vertrag vorgesehen ist bzw. sind. Eine Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag zustande
gekommen ist. Bei Überschreitung einer Lieferfrist hat der Verkäufer, ohne zu einer Entschädigung gehalten zu sein, das Recht,
die Waren innerhalb von 15 Werktagen (in Worten: fünfzehn Werktagen) nach Ablauf der Lieferfrist nachträglich zu liefern. Hat
der Verkäufer auch innerhalb dieser Nachlieferfrist noch nicht geliefert oder geleistet und hat der Käufer aus diesem Grund
den Wunsch, den Vertrag aufzulösen, hat der Käufer den Verkäufer davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und dem Verkäufer noch
eine letzte, angemessene Nachfrist einzuräumen.
6.2
Die vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten sind keinesfalls als Endfristen zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart wurde. Verzögert sich die angegebene Lieferzeit bzw. Auslieferung ernsthaft, haftet der Verkäufer nur, wenn diese
Verzögerung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Geschäftsführer oder seines leitenden Personals zurückzuführen ist.
In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers im Höchstfall auf den Rechnungsbetrag begrenzt. Der Verkäufer haftet nicht für
Gewinnausfall oder Verzugsschäden beim Käufer.
6.3
Wenn bestellte Waren für den Käufer verfügbar sind, jedoch vom Käufer nicht abgenommen werden, ist der Verkäufer berechtigt:
dem Käufer entweder die Waren anhand einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Verkäufers zu liefern; in diesem
Fall werden die Waren ab dem Versandzeitpunkt dieser Mitteilung beim Verkäufer bzw. beim Frachtführer gelagert. Dies erfolgt
auf Rechnung und Gefahr des Käufers, darunter das Risiko der Qualitätsverminderung inbegriffen.
oder den Vertrag mit dem Käufer auf die im nachfolgenden Artikel 10 erwähnte Weise vollständig oder teilweise aufzulösen,
und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der Käufer für den Schaden, den der Verkäufer
gegebenenfalls infolge der Nichtannahme durch den Käufer erleidet.
6.4
Wurden bei einer Lieferung auf Abruf für den Abruf keinerlei Fristen gesetzt, hat der Verkäufer 3 (in Worten: drei) Monate nach der
Bestellung Anspruch auf vollständige Zahlung. Sind innerhalb von drei Monaten alle Bestellungen noch nicht oder noch nicht vollständig
abgerufen, hat der Verkäufer das Recht, den Käufer aufzufordern, schriftlich eine Frist anzugeben, innerhalb der die gesamte Menge
abgerufen sein wird - der Käufer hat dieser Aufforderung innerhalb von 5 (in Worten: fünf) Werktagen Folge zu leisten - und werden die
noch nicht abgerufenen Waren ab dem ersten Tag, der diesem Zeitraum von drei Monaten folgt, auf Rechnung und Gefahr des Käufers,
darunter die Gefahr der Qualitätsverminderung inbegriffen, beim Verkäufer bzw. dem Frachtführer gelagert. Die vom Käufer nach der
Aufforderung anzugebende Frist darf einen Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten, sofern nicht anders vereinbart wurde.
Artikel 7. Preise, Fakturierung und Zahlung
7.1
Alle vom Verkäufer und Käufer vereinbarten Preise verstehen sich netto und zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.
7.2
Fakturierung erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen. Ist nach dem Zustandekommen des Vertrages und bis zum Lieferzeitpunkt
einer der Selbstkostenpreisfaktoren des Verkäufers gestiegen, bringt der Verkäufer einen der Selbstkostenpreissteigerung entsprechenden
höheren Verkaufspreis in Rechnung.
7.3
Neben den obigen Bestimmungen in Absatz 2 ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, die Preise ohne vorherige Ankündigung in den von ihm
verwendeten allgemeinen (Katalog-)Preislisten zu ändern.
7.4
Falls der Rechnungsbetrag einer gelieferten Partie den Betrag in Höhe von € 125,00 (in Worten: einhundertfünfundzwanzig Euro und null
Cent) unterschreitet, ist der Verkäufer berechtigt, für Verwaltungskosten einen Zuschlag in Höhe von € 5,00 (in Worten: fünf Euro und
null Cent) zu berechnen.
7.5
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart und/oder erwähnt wurde, gelten zwischen dem Verkäufer und Käufer die
nachfolgenden Zahlungsbedingungen für Katalogpreisebei Abholung, wenn der Käufer keine Rechnung oder Rechnungen mit einer
überschrittenen Zahlungsfrist beim Verkäufer ausstehen hat:
bei Vorauszahlung/Barzahlung: 7 % Ermäßigung des Nettorechnungsbetrags;
bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum: 7 % Ermäßigung des Nettorechnungsbetrags;
- bei Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum: Nettorechnungsbetrag.
Bei näher vereinbarten Preisen gilt keine der vorgenannten Zahlungsbedingungen. Diese Nettorechnungen sind innerhalb von 8
Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
Als Ausnahme zum Vorstehenden gewährt der Verkäufer dem Käufer am gesamten Skates-Sortiment auf Katalogpreise
bei Abholungfolgenden Rabatt, sofern der Käufer keine Rechnung oder Rechnungen mit einer überschrittenen Zahlungsfrist
beim Verkäufer ausstehen hat:
bei Vorauszahlung/Barzahlung: 2 % Ermäßigung des Nettorechnungsbetrags;
bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum: 2 % Ermäßigung des Nettorechnungsbetrags;
- bei Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum: Nettorechnungsbetrag.
7.6
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart und/oder erwähnt wurde, gelten zwischen dem Verkäufer und Käufer
die nachfolgenden Zahlungsbedingungen für Katalogpreisebei Auslieferung, wenn der Käufer keine Rechnung oder Rechnungen
mit einer überschrittenen Zahlungsfrist beim Verkäufer ausstehen hat:
gegen Nachname/bei Vorauszahlung/Barzahlung: 2 % Ermäßigung des Nettorechnungsbetrags;
bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum: 2 % Ermäßigung des Nettorechnungsbetrags;
bei Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum: Nettorechnungsbetrag.
Bei näher vereinbarten Preisen gilt keine der vorgenannten Zahlungsbedingungen. Diese Nettorechnungen sind innerhalb von
8 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
7.7
Sofern nicht anders vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen,
unbeschadet des Anspruchs des Verkäufers, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung zu verlangen. Der Käufer ist jedoch berechtigt,
die Zahlung auszusetzen, wenn der Käufer einen Mangel in den Waren feststellt. Der Käufer ist gehalten, dies innerhalb von 8
(in Worten: acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich zu melden. Die Ausübung des Aussetzungsrechtes beschränkt sich auf den
Betrag, der dem Preis der Waren entspricht, die dem Käufer nicht und/oder nicht ordnungsgemäß geliefert wurden.
7.8
Die vorstehenden Bestimmungen in Absatz 7 gelten ebenfalls für Teillieferungen und damit verbundene Rechnungen.
7.9
Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 7 ist der Käufer, sofern der Käufer die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der
vereinbarten Frist vollständig bezahlt hat, nach Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
In diesem Fall schuldet der Käufer ab dem Tag, an dem das Geschuldete fällig geworden ist, bis zum Zahlungszeitpunkt auf den offenen
Betrag Zinsen in Höhe von 1,5 % (in Worten: anderthalb Prozent) pro Monat, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers.
7.10
Erst, wenn eine Reaktion auf die erste Zahlungsaufforderung ausgeblieben ist, wird eine Mahnung inklusive Mahnkosten versandt.
Der Verkäufer ist berechtigt, Mahnkosten in Höhe von € 25,00 (in Worten: fünfundzwanzig Euro und null Cent) je Mahnung in Rechnung
zu stellen. Die Mahnkosten werden bei Zahlung innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach dem Datum der ersten Zahlungsaufforderung
nicht geschuldet.
7.11
Sind Rechnungen 60 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer von weiteren
Lieferungen auszuschließen und dem Käufer nach Zahlung der betreffenden Rechnungen ausschließlich per Nachnahme und/oder gegen
Vorauszahlung zu liefern.
7.12
Sofern der Käufer die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt hat, ist der Verkäufer des Weiteren
berechtigt, den Rechnungsbetrag gerichtlich beziehungsweise über ein Inkassobüro einziehen zu lassen. In diesem Fall trägt der
Käufer alle diesbezüglichen Kosten, die mit mindestens zehn Prozent der Forderung angesetzt werden.
Weist der Verkäufer nach, dass ihm höhere Kosten angefallen sind, die billigerweise erforderlich waren, hat der Käufer auch
diese Kosten zu vergüten.
7.13
Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, sein Aufrechnungsrecht in Anspruch zu nehmen.
Artikel 8. Höhere Gewalt
8.1
Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, dem der Verkäufer beziehungsweise der Käufer billigerweise keine Rechnung tragen
konnte und in dessen Folge die normale Erfüllung des Vertrages billigerweise von der andere Vertragspartei nicht verlangt werden kann.
Solche Umstände sind unter anderem: beschränkende behördliche Maßnahmen, Mobilmachung, Krieg, Kriegsgefahr, Revolution, Streik,
Beschlagnahme, Pfändung, Unterbrechung der Produktion, politische Unruhen, Terrordrohungen, Terrorismus, Naturkatastrophen, Eisgang,
besondere Wetterverhältnisse, Mangel an Transportmitteln, vollständiger oder partieller Verzug aufseiten Dritter, von denen Waren oder
Dienstleistungen bezogen werden, oder Mangel an Rohstoffen, Halbfabrikaten, Hilfsstoffen und/oder Energie.
8.2
Der Käufer beziehungsweise der Verkäufer hat die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu verständigen, wenn bei ihm/ihr ein
Fall höherer Gewalt eintritt.
8.3
Im Falle höherer Gewalt hat die andere Vertragspartei keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
8.4
Im Falle höherer Gewalt dürfen die Lieferzeiten vom Verkäufer für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt werden. Dauert die Situation
der höheren Gewalt länger als drei Monate an, haben die Parteien eine Regelung über die Erfüllung des betreffenden Vertrages zu
treffen.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten
9.1
Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, bleiben alle vom Verkäufer zu irgendeinem
Zeitpunkt gelieferten Gegenstände das Eigentum des Verkäufers, bis durch Zahlung des Käufers alle Forderungen des Verkäufers gegen
den Käufer, aus welchem Grunde auch immer, ungeachtet der Fälligkeit, einschließlich Zinsen, Kosten, Entschädigung und Vertragsstrafe,
getilgt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass Waren nicht bezahlt wurden, wenn der Käufer ihre Zahlung nicht nachgewiesen hat.
9.2
Solange das Eigentum der Liefergegenstände nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Waren nicht einem Dritten verpfänden
oder ein anderes Recht daran bestellen (lassen). Es ist dem Käufer allerdings erlaubt, die Vorbehaltsware im Rahmen der normalen
Geschäftstätigkeit zu benutzen oder an Dritte zu verkaufen und zu übertragen. Beim Kreditverkauf ist der Käufer verpflichtet, bei
seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt zu verlangen, der möglichst weitgehend dem in diesem Artikel genannten Eigentumsvorbehalt
entspricht.
Der Käufer gewährt dem Verkäufer hiermit bereits heute ein erstes stilles Pfandrecht an Forderungen gegen seine Abnehmer, sobald der
Käufer eine Forderung aus einem solchen Geschäft gegen seinen Abnehmer erhält, sowie an seinen Rechten aus dem mit seinem Abnehmer
gemäß dem zweiten Satz dieses Absatzes vereinbarten Eigentumsvorbehalt. Auf Wunsch setzt der Käufer seine Abnehmer von diesem
Pfandrecht in Kenntnis und erteilt dem Verkäufer alle für die Ausübung dieser Rechte erforderlichen Informationen. Solange sich der
Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht in Verzug befindet, bleibt der Käufer jedoch zur Eintreibung
seiner Forderungen berechtigt.
9.3
Bei einer Verletzung der Bestimmungen in Absatz 2 sowie im Falle der vollständigen oder partiellen Anwendbarkeit von Artikel 9 hat der
Verkäufer das Recht, alle vom Verkäufer gelieferten Waren, ohne dass dazu eine Vollmacht des Käufers oder des Gerichts erforderlich
ist, von dem Ort, an dem sich diese Waren befinden, zurückzunehmen oder zurückholen zu lassen. Des Weiteren ist dann jede Forderung
des Verkäufers unverzüglich in voller Höhe fällig. Die aufgrund dieses Artikels zurückgenommen Waren werden dem Käufer zu ihrem
Marktwert für den Verkäufer am Tage der Rücknahme abzüglich der dem Verkäufer angefallenen Kosten gutgeschrieben. Der Marktwert
entspricht auf jeden Fall dem Kaufpreis, der durch den privaten beziehungsweise öffentlichen Verkauf der zurückgeholten Waren an
Dritte erzielt wurde, wobei dies im Ermessen des Verkäufers liegt.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts seitens des Verkäufers durch die (Beauftragung der) Rücknahme der Waren stellt, wenn der
Verkäufer nicht ausdrücklich anders angegeben, keine Vertragsauflösung dar.
9.4
Falls der Verkäufer seine in Absatz 3 genannten Rechte ausüben möchte, gewährt der Käufer dem Verkäufer oder einem von diesem zu
bestellenden Dritten bereits heute seine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und Mitwirkung, all jene Orte zu betreten,
an denen sich die Eigentümer des Verkäufers befinden (können), und die Eigentümer zum Schutze dessen Eigentumsrechtes mitzunehmen.
Beim Vorstehenden gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % (in Worten: zehn Prozent) des von Käufer Geschuldeten pro Tag als
verwirkt, mit einem Minimum von € 750,00 (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro und null Cent).
9.5
Beabsichtigen Dritte, ein Recht an der Vorbehaltsware zu bestellen oder geltend machen, ist die andere Vertragspartei verpflichtet,
den Verkäufer davon so bald wie billigerweise erwartet werden darf, in Kenntnis zu setzen.
9.6
Der Käufer ist gehalten, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu lagern,
und ist verpflichtet, diese Sachen gegen die Risiken von Feuer, Diebstahl, Sturm- und Wasserschäden zu versichern und zwar in dem
Sinne, dass im betreffenden Versicherungsschein die Klausel aufgenommen ist, dass die Versicherung auch für Waren (potenziell)
beteiligter Dritter gilt. Es ist dem Käufer nicht erlaubt, eventuelle Ansprüche gegen seinen Versicherer aufgrund von Versicherungen
im Sinne dieses Absatzes Dritten als Pfand zu geben oder als Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes für Dritte dienen zu lassen,
sofern sich diese auf die in Absatz 1 genannten Waren beziehen. Leistungen in Bezug auf Schäden und Verluste der vorgenannten Waren
treten anstelle der betreffenden Waren. Im Hinblick auf den vorgenannten Satz sei noch erwähnt, dass der Käufer jederzeit zur Zahlung
des gesamten Rechnungsbetrages verpflichtet ist.
9.7
Der Verkäufer ist berechtigt, bevor er mit der Lieferung oder der Erfüllung des Vertrages sonst wie fortfährt, nach seinem Ermessen
ausreichende Sicherheiten zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers zu fordern.
Artikel 10. Aufschub und Auflösung
10.1
Versäumt der Käufer die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer, wurde dem Käufer ein Zahlungsaufschub
gewährt oder droht er in diesen Zustand zu geraten, wird über das Vermögen des Käufers die Insolvenz eröffnet, beschließt der Käufer
die Liquidation seiner Sachen oder erhält der Verkäufer Informationen, die mit ziemlicher Sicherheit darauf hindeuten, dass der Käufer
wahrscheinlich nicht imstande sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt
bestehenden Verträge ohne gerichtliche Intervention auszusetzen oder vollständig oder partiell schriftlich aufzulösen oder für
aufgelöst zu erklären, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers in einem solchen Fall.
10.2
Durch Auflösung werden bestehende Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
Artikel 11. Mängelrüge
11.1
Der Käufer hält sich an die Vorschriften in Bezug auf die Lagerungs- und Behandlungsweise der gelieferten Waren. Der Käufer
kontrolliert die Waren bei Auslieferung oder anderswie unverzüglich und in dem Maße, in dem ihm dies billigerweise und/oder
den Handelsusancen entsprechend zuzumuten ist. Sind bei Auslieferung durch den Frachtführer Bruch, Beschädigung und/oder Defizite
zu beobachten, hat der Käufer dies unmittelbar im Frachtbrief zu vermerken.
11.2
Mängelrügen in Bezug auf Lieferungen sind vom Käufer schriftlich und unmittelbar an den Verkäufer zu richten. Bei sichtbaren Mängeln
müssen die Mängelrügen innerhalb von 8 (in Worten: acht) Tagen nach Empfang der Waren im Besitz des Verkäufers sein; wenn der Käufer
den Mangel billigerweise erst später entdecken konnte (=versteckte Mängel) innerhalb von 8 (in Worten: acht) Tagen nach Entdeckung
des Mangels. Die Mängelrüge hat durch eine schriftliche genaue Angabe der Art und des Grundes der Reklamationen und unter Einsendung
des Packzettels und Angabe der betreffenden Rechnungsnummer zu erfolgen. Teilt der Käufer seine Reklamationen und/oder Mängelrügen
nicht fristgerecht oder nicht vereinbarungsgemäß schriftlich mit, gilt die Lieferung im Hinblick auf die nicht in der erforderlich
Form oder der nicht fristgerecht gemeldeten Reklamationen als frei von Mängeln. Nimmt der Käufer die Lieferung oder Leistung in
Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm die Rechte in Bezug auf den Mangel der Ware nur zu, wenn sich der Käufer diese Rechte
ausdrücklich schriftlich vorbehalten hat.
11.3
Durch das Einreichen einer Mängelrüge wird die Zahlungspflicht nur in Bezug auf die strittige Ware aufgeschoben. Gemäß Artikel 7.7
ist die Ausübung des Aussetzungsrechtes auf den Betrag beschränkt, der dem Preis der Ware entspricht, die nicht und/oder nicht
ordentlich an den Käufer geliefert wurde.
11.4
Wegen der hohen Kosten für den Käufer und Verkäufer kommen Rücksendungen aufgrund von Mängelrügen unter einem Betrag in Höhe von
€ 50,00 (in Worten: fünfzig Euro und null Cent) nicht für eine Bearbeitung und/oder Gutschrift und/oder Ersatz in Betracht.
Rücksendungen sind immer frei zu versenden, einschließlich einer schriftlichen Erläuterung und der Rechnungsnummer der betreffenden
Ware.
11.5
Bei zu vernachlässigenden Mängeln an den Waren sowie mit Bezug auf ihren Wert oder ihre Nutzung hat der Käufer kein Recht,
Mängelansprüche oder ein anderes vom Käufer in Anspruch zu nehmendes Recht geltend zu machen. Ist eine Mängelrüge begründet, hat der
Verkäufer das Recht, die untaugliche Sache nach eigenen Erkenntnissen zu reparieren beziehungsweise durch andere Waren gemäß der
Bestellung zu ersetzen.
11.6
Ist eine (fristgerechte) Neulieferung und/oder Reparatur aufgrund von Artikel 11.5 nicht möglich, ist der Käufer berechtigt, den Teil
des Vertrags aufzulösen, in Bezug auf den der Verkäufer die Erfüllung seiner (Lieferungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt
hat.
11.7
Die Auflösung des Vertrages gemäß Absatz 6 führt nicht dazu, dass der Verkäufer für Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene
Einsparungen und Verzugsschäden beim Käufer haftet. Des Weiteren ist jede sonstige Schadenersatzforderung ausgeschlossen.
11.8
Rücksendungen wegen einer Mängelrüge, denen die in Absatz 2 genannten Angaben nicht vorangegangen sind bzw. nicht beigefügt wurden,
sind nicht erlaubt. Sendet der Käufer Waren trotzdem, entgegen dieser Vorschrift, zurück oder sendet er Waren unbegründet zurück,
werden diese, sofern sie nicht vom Verkäufer abgelehnt wurden, auf Rechnung und Gefahr des Käufers zur Verfügung des Käufers gehalten,
ohne dass sich daraus eine Anerkennung der Richtigkeit des eventuellen Gewährleistungsanspruchs begründen lässt. Die Kosten der
unbegründeten Rücksendungen trägt der Käufer.
Artikel 12. Garantie
12.1
Sofern nicht schriftlich anders erwähnt, eignen sich die Waren nicht für eine kommerzielle Nutzung. Mitteilungen vom oder im Namen
des Verkäufers in Bezug auf die Qualität, Zusammensetzung, Verwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten
Waren gelten nur als Garantie, sofern sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich in Form einer Gewährleistung bestätigt wurden.
Vom Verkäufer gewährte Garantien reichen nicht weiter als die Garantien, die dem Verkäufer vom Hersteller gegeben wurden.
12.2
Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Lieferung und umfasst einen Zeitraum von einem Jahr. Ein Mangel, der sich im vorgenannten
Zeitraum offenbart, fällt grundsätzlich unter die Garantie, wobei jedoch die Umstände des Falles, wie beispielsweise die Intensität
der Nutzung, Art der Ware etc., zu berücksichtigen sind. Der Käufer hat die für Garantie in Betracht kommenden Sachen in allen Fällen
zurückzusenden. Rücksendungen sind immer frei zu versenden, einschließlich einer schriftlichen Erläuterung und der Rechnungsnummer
der betreffenden Ware. Die Bearbeitung und/oder Reparatur und/oder der Ersatz und/oder eine Gutschrift erfolgt lediglich nach Empfang
der Rückgüter und liegt im Ermessen des Verkäufers. Eine Aufrechnung der Rückwaren erfolgt nur nach Empfang einer Gutschriftanzeige.
12.3
Wegen der hohen Kosten für den Käufer und Verkäufer kommen Rücksendungen aufgrund von Garantie unter einem Betrag in Höhe von € 50,00
(in Worten: fünfzig Euro und null Cent) nicht für eine Bearbeitung und/oder Gutschrift und/oder Ersatz in Betracht. Rücksendungen sind
immer frei zu versenden, einschließlich einer schriftlichen Erläuterung und der Rechnungsnummer der betreffenden Ware.
12.4
Die in Absatz 1 erwähnte Garantie gilt nicht, wenn:
- der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist;
- der Käufer beim Ankauf der Liefergegenstände die Eigenschaften der Ware nicht oder ungenügend berücksichtigt hat;
- die Untauglichkeit keine nachteiligen Folgen für die normale Nutzung der Liefergegenstände hat;
- geringfügige, branchenübliche und/oder technisch unvermeidliche Abweichungen in Qualität, Maßen, Farben,
Materialstruktur, Finish, etc. vorliegen;
- die Liefergegenstände nicht gemäß den entsprechenden, vom Verkäufer gegebenen Anweisungen verwendet und/oder behandelt
und/oder benutzt wurden;
- die Liefergegenstände im Falle sichtbarer Mängel zerschnitten, verschnitten oder auf sonstige Weise bearbeitet,
verarbeitet, verwendet oder beschädigt wurden;
- die Liefergegenstände abnormalen Umständen, wie z. B. Verschmutzung, äußerer Gewalt oder Überlastung
ausgesetzt wurden;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vom Käufer selbst oder von Dritten Reparaturen an den
vom Verkäufer gelieferten Waren ausgeführt wurden;
- die Reklamationsfrist im Sinne von Artikel 11 überschritten wurde; oder im Falle von versteckten Mängeln zwei
Jahre nach dem Liefertag verstrichen sind.
- unsachgemäße Nutzung seitens des Käufers oder dessen Kunden vorliegt.
12.5
Die Garantiepflicht (Reparatur, Ersatz oder Gutschrift) gilt als einzige und vollständige Entschädigung und führt nicht dazu, dass der
Verkäufer für Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Verzugsschaden beim Käufer haftet. Auch alle sonstigen
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
12.6
Aufgrund der vom Verkäufer erteilten Garantie in Bezug auf Waren, die sich außerhalb der Niederlande befinden, kann der Verkäufer nur
für die Reparatur- oder Ersatzkosten bis zu dem Betrag haftbar gemacht werden, auf die sich diese Kosten bei der Ausführung in den
Niederlanden belaufen hätten.
12.7
Eine Gutschrift im Sinne von Absatz 5 beschränkt sich auf den Betrag, der dem Preis der Waren entspricht, die im Sinne dieses Artikels
unter die Garantie fallen.
12.8
Lager, Räder und Bremsklötze von (Inline-)Skates fallen nicht unter die Garantie.
Artikel 13 Haftungsausschluss und Haftung
13.1
Der Verkäufer haftet ausschließlich für Sach- oder Personenschäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers,
seiner Geschäftsführer oder seines leitenden Personals.
13.2
In einer Situation im Sinne von Absatz 1 erkennt der Verkäufer die Haftung nur an, sofern diese von seiner
Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist, und ist die Haftung auf die Höhe des vom Versicherer auszuzahlenden Betrages begrenzt.
Nimmt der Versicherer Fall keine Auszahlung vor, beschränkt sich die Haftung auf höchstens den Rechnungsbetrag. Der Verkäufer haftet
nicht für indirekte Schäden beim Käufer, darunter Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Verzugsschäden
inbegriffen.
13.3
Der Käufer schützt den Verkäufer und dessen gesamtes Personal vor Ansprüchen Dritter in Bezug auf die dem Käufer vom Verkäufer
gelieferten Gegenstände und/oder Verpackungen, durch die dieser Dritte einen Schaden erlitten haben sollte, ungeachtet der Ursache
oder des Entstehungszeitpunkts des Schadens oder Schäden infolge der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung des Käufers
gegenüber dem Verkäufer, sofern dieser Nichterfüllung kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers zugrunde liegt.
13.4
Eine Forderung des Käufers aufgrund dieses Artikels verjährt ein Jahr nach dem Datum, an dem der Käufer den Schaden erleidet bzw. der
Schaden verursachende Umstand eingetreten ist.
13.5
Darüber hinaus sei erwähnt, dass der Hersteller/Importeur (Verkäufer) eines mangelhaften Produktes gemäß Artikel 6:185 des
niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nur verantwortlich gemacht werden kann, falls der Schaden einen Betrag in Höhe von
€ 500,00 (in Worten: fünfhundert Euro und null Cent) übersteigt. Unterhalb dieses Betrages haftet der Käufer selbst.
Artikel 14 Schutz- und Urheberrechte
14.1
Der Verkäufer versichert, dass, soweit ihm bekannt, die von ihm gelieferten Waren nicht gegen niederländische gewerbliche
Schutz- und Urheberrechte Dritter verstoßen.
Diese durch den Verkäufer gegebene Garantie bezüglich der potentiellen Verletzung von geistigen und / oder gewerblichen Schutzrechten
Dritter, auch nicht geschriebener Art, erstreckt sich jedoch nur soweit, wie die dem Verkäufer durch den Hersteller dahingehend
gegebene Garantie.
14.2
Wenn der Verkäufer, basierend auf einem Design / Modell / Marke oder ähnlichem, dass nicht vom Verkäufer stammt, Waren nach den
Vorgaben des Käufers fertigt oder fertigen lässt kann der Verkäufer (bezüglich Produktion, Auslieferung und Gebrauch) nicht haftbar
gemacht werden wegen der (möglichen) Verletzung von Schutzrechten Dritter.
14.3
Der Käufer versichert, dass er nicht gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte des Verkäufers sowie dessen Lieferanten verstoßen
wird und auch Dritten keine Gelegenheit zu einem solchen Verstoß geben / ermöglichen wird. Diese Garantie bezieht sich auch auf die Schutzrechte
des Verkäufers an allen seinen Waren, Konzepten, Designs, Entwürfen etc.
Artikel 15. Rücktritt vom Vertrag und Rücksendung mangelfreier Waren
15.1
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde, ist der Käufer keinesfalls berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und/oder dem Verkäufer mangelfreie Waren zurückzusenden.
15.2
Wurde das Rücksenderecht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, hat der Käufer die Rücksendung mangelfreier Waren beim Verkäufer
anzumelden. Des Weiteren hat der Käufer die Rücksendung frei und begleitet von einer schriftlichen Erläuterung zu versenden. In
dieser Erläuterung sind auf jeden Fall das Datum, an dem der Käufer die betreffende Ware vom Verkäufer gekauft hat, sowie das
Datum und die Nummer der betreffenden Rechnung des Verkäufers zu erwähnen.
15.3
Eine Gutschrift für die zurückgesandten Waren erfolgt nur, wenn die betreffenden Waren nach Ermessen des Verkäufers noch für
den Verkauf geeignet sind.
15.4
Unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Absätzen erfolgt eine Gutschrift auf nachfolgender Grundlage:
- die zurückzusendenden Waren müssen unbeschädigt und in der ursprünglichen Verpackung verpackt sein und dürfen ferner nicht mit
Preisaufklebern etc. versehen sein.
- Der Käufer schuldet den Betrag, der nach Gutschrift übrig bleibt, nach wie vor, sofern dies nicht ausdrücklich und
schriftlich anders vereinbart wurde.
15.5
Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist der Käufer bei Rücktritt von diesem Vertrag gehalten, alle Schäden (Kosten) und
Gewinnausfälle, die der Verkäufer infolgedessen erleidet, zu vergüten, mit einem Mindestbetrag in Höhe von € 25,00 (in Worten:
fünfundzwanzig Euro und null Cent), zuzüglich der eventuellen dem Verkäufer von den Zulieferern in Rechnung gestellten Kosten.
Artikel 16 Vereinbarung einer Vertragsstrafe
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße und/oder fristgerechte Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, ist der Käufer gehalten,
ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, eine sofort fällige, nicht reduzierbare Geldsumme in Höhe von 15 % (in Worten:
fünfzehn Prozent) der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von € 250,00 (in Worten: zweihundertfünfzig Euro und null Cent) zu zahlen,
unbeschadet des Rechtes des Verkäufers, eine Entschädigung aufgrund des Gesetzes zu fordern.
Artikel 17 Übertragung
Es ist dem Käufer nicht erlaubt, Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Rechte oder Verpflichtungen aus
einem Vertrag zu übertragen.
Artikel 18 Salvatorische Klausel
18.1
Ist eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gesetzes- oder sittenwidrig, ist die strittige
Bestimmung in einer Art und Weise auszulegen, die dem Inhalt der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt, ohne gesetzes- oder
sittenwidrig zu sein.
18.2
Kann, trotz der Bestimmungen in Absatz 1, eine dieser Bestimmungen aus welchem Grund auch immer nicht geltend gemacht werden,
lässt dies die sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unbeschadet.
Artikel 19. Streitigkeiten und anwendbares Recht
19.1
Sämtliche sich auf einen Vertrag oder die Ausführung eines Vertrages und den daraus hervorgehenden oder die damit zusammenhängenden
Rechtsverhältnissen zwischen dem Käufer und Verkäufer beziehenden Streitigkeiten, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen
den Parteien gelöst werden können, werden dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, vorgelegt.
Der Verkäufer ist in Abweichung des Vorhergehenden berechtigt, eine Streitigkeit dem für das Gebiet, in dem der Käufer seinen Sitz
hat, zuständigen Gericht vorzulegen.
19.2
Für alle Verträge und die sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse zwischen Käufer und Verkäufer gilt
das niederländische Recht, unter Ausschluss aller dort geltenden Verweisregelungen des Internationalen Privatrechts und des CISG.
19.3
Die vorliegende Übersetzung der Höllandische Algemene Voorwaarden wurde ausschließlich zu Informationszwecken angefertigt.
Bei unterschiedlicher Auslegung ist stets der niederländische Wortlaut maßgeblich.
(Gedeponeerd bij de Kamer van Koophandel en Fabrieken te Tiel, onder dossiernummer 23038371)
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